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Generic Explorer Speed 03 Von 2014
(zu alt für eine Antwort)
Rüdiger Haulle
2017-11-27 17:29:38 UTC
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Hey!

habe diesen Roller Mitte 2015 neu gekauft. Er hat 50ccm Hubraum. Sind bei dieser Hubraumgröße immer noch Drosselungen verbaut? Bis jetzt bin ich ja - als blutiger Leihe - der Meinung dass das nur bei Denen mit 25er Papieren der Fall ist. Ich habe mal vor langer Zeit was über eine Drossel in der Variomatik gehört. Das habe ich aber abgetan weil ich denke das dies bei den 25ern verbaut ist- aber nicht bei den 50ern. Stimmt das?

Klärt mich doch
Michael Landenberger
2017-12-20 19:01:46 UTC
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Post by Rüdiger Haulle
habe diesen Roller Mitte 2015 neu gekauft. Er hat 50ccm Hubraum. Sind bei
dieser Hubraumgröße immer noch Drosselungen verbaut?
Es sind immer Drosselungen verbaut, wenn der Roller ohne Drosselung schneller
fahren würde als für seine Fahrzeugklasse erlaubt. Wenn dein Roller als
Kleinkraftroller eingestuft ist (zum Fahren genügt dann eine Fahrerlaubnis der
Klasse AM), darf er maximal 45 km/h schnell sein. Die maximal 4 kW (5,4 PS)
Leistung, die Kleinkraftroller-Motoren haben dürfen, ermöglichen in der Regel
aber eine deutlich höhere Geschwindigkeit. Also muss die Geschwindigkeit bei
45 km/h abgeregelt werden. Ausnahme: Kleinkraftroller aus DDR-Produktion. In
der DDR waren für diese 60 km/h erlaubt. Wegen Bestandsschutz gilt diese
Regelung bis heute. Von diesen Rollern dürfte der bekannteste die Simson
Schwalbe sein. Die schafft mit ihren 2,7 kW immerhin besagte 60 km/h. Anhand
dessen kann man sich ja ausmalen, was mit einem ungedrosselten 4 kW-Motor für
Geschwindigkeiten möglich wären ;-)

Ist dein Roller jedoch als Leichtkraftrad eingestuft, darf er schneller fahren
als 45 km/h. Dann ist er nicht gedrosselt, darf dann aber nur noch mit einer
Motorrad-Fahrerlaubnis A1 oder höher gefahren werden.

Gruß

Michael

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