Discussion:
Zusatzbescheinigung fuer Fahrt mit 50er Roller nach Holland
(zu alt für eine Antwort)
Rüdiger Haulle
2017-06-10 03:49:37 UTC
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Moin NG!

Von einem Bekannten habe ich vor einiger Zeit mal gehoert dass man fuer eine Fahr nach Holland rein, eine
extra Bescheinigung mitfeuhren muss, falls man durch dortige Ordnungskrafte mal kontrolliert wird.

Ist da
Harald Klotz
2017-06-10 16:13:43 UTC
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Post by Rüdiger Haulle
Moin NG!
Von einem Bekannten habe ich vor einiger Zeit mal gehoert dass man
fuer eine Fahr nach Holland rein, eine extra Bescheinigung
mitfeuhren muss, falls man durch dortige Ordnungskrafte mal
kontrolliert wird.
Ist da was dran- und Wer weiß Genaueres?
https://www.adac.de/reise_freizeit/motorrad/motorrad-ausland/motorradrecht-niederlande/default.aspx

Der ADAC schreibt nichts von einer Besonderheit.
Ich ob der standardmäßige Versicherungsschutz gilt, aber da hätte ich
einen Hinweis vom ADAC erwartet.
Möglicherweise brauchst du eine grüne Versicherungskarte, aber die
sollte eigentlich in der EU nicht nötig sein.
Sagt dein Versicherungsschein etwas zum Geltungsbereich?

Grüße Harald
Rüdiger Haulle
2017-07-25 01:15:40 UTC
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Hallo Harald,

zum Geltungsbereich steht nichts im Schein. Heißt das jetzt dass ich nichts Zusaetzliches für ein
noebbes
2017-07-25 07:29:10 UTC
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In article <ol663s$1ukr$***@gioia.aioe.org>, ***@web.de
says...
Post by Rüdiger Haulle
Hallo Harald,
zum Geltungsbereich steht nichts im Schein. Heißt das jetzt dass ich nichts Zusaetzliches für eine Tour nach Holland brauche?
Du kannst einfach so fahren.
Harald Klotz
2017-07-25 16:37:22 UTC
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Post by Rüdiger Haulle
Hallo Harald,
zum Geltungsbereich steht nichts im Schein. Heißt das jetzt dass ich
nichts Zusaetzliches für eine Tour nach Holland brauche?
Auch nichts in den AGB?

Grüße Harald
Harald Klotz
2017-07-25 16:57:23 UTC
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Post by Rüdiger Haulle
Hallo Harald,
zum Geltungsbereich steht nichts im Schein. Heißt das jetzt dass ich
nichts Zusaetzliches für eine Tour nach Holland brauche?
Nein, das bedeutet nichts, dass es auch fürs Ausland gilt.

Ich habe eben einmal eine AGB dazu durchforstet, auch dort ist kein
Geltungsbereich geregelt.
Ich würde bei der Verischerung anrufen un die nerven.

Grüße Harald

Thomas Schäfer
2017-06-28 17:28:37 UTC
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Post by Rüdiger Haulle
Von einem Bekannten habe ich vor einiger Zeit mal gehoert dass man fuer eine Fahr nach Holland rein, eine
extra Bescheinigung mitfeuhren muss, falls man durch dortige Ordnungskrafte mal kontrolliert wird.
Ist da was dran- und Wer weiß Genaueres?
Ich wüsste nicht, was für eine Bescheinigung. Dein Bekannter denn?
Ich weiß, dass Niederländer gerne in Deutschland kaufen - auch Roller - und dank EU-CoC die heimatliche Anmeldung problemlos ist. Also ist wohl alles wichtige dabei.
Unser EU-Führerschein ist EU-weit (und darüber hinaus) gültig.
Unsere Versicherungsbescheinigung müssen wir auch immer mitführen. Sie gilt "sogar" in der Schweiz (ist ausserhalb EU).

Die Tücke liegt imo eher in den Verkehrsregeln. Z.B. müssen Kleinkrafträder ausserorts den Radweg benutzen, innerorts nicht. Das kann ein lustiges hin- und her zwischen Strasse und Radweg bedeuten.
Kreisverkehre, rechts abbiegen usw. kann auch unterschiedlich geregelet sein. Auf die Beschilderung achten. (Meiner Ansicht nach ist die deutlich und fair, man sieht, was gemeint ist.)

Frag mal die "STN" - den größten niederländischen 50ccm Rollerclub.
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